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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wetralog GmbH
Fridtjof-Nansen-Weg 5a
48155 Munster

 

Allg. Transportbedingungen:

Für diesen Verkehrsvertrag gelten ADSp (allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) jeweils neuste Fassung als vereinbart. Wir haften dem Grunde und der Höhe nach dem ADSp, neuste Fassung. Soweit diese keine Anwendung finden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen (HGB bzw. CMR).

Für grenzüberschreitende Transporte gilt die Haftung nach CMR in Höhe von maximal 8.33 SZR kg/brutto als zwischen uns vereinbart. Für alle Aufträge gilt neben der ADSp und der CMR deutsches Recht. Abweichend von der gesetzlichen Regelung gilt eine Höchsthaftung von 40 Sonderziehungsrechten je kg brutto (§481 HGB) als ausdrücklich vereinbart.

Die Weitergabe unserer Transportaufträge an Unterfrachtführer ist untersagt. Für alle bisherigen, jetzigen und künftige Aufträge gilt der Gerichtsstand Münster als vereinbart und ist in den Frachtpapieren zu vermerken.

 

Der Unternehmer versichert, dass er für die Durchführung dieses Transportauftrages die erforderliche Erlaubnis nach § 3 oder §6 der GÜKG besitzt. Der Unternehmer erklärt darüber hinaus verbindlich, dass er nur Fahrpersonal einsetzt, das eine Arbeitsgenehmigung gem. §7b Abs. 1 oder eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach §7 b Abs.1 Satz2 des GÜKG besitzt. Der Unternehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Vorschriften für den Güterkraftverkehr einzuhalten und das Fahrzeug rechtzeitig unter Einhaltung der Pausen- und Schichtzeiten mit voller Fahrzeit für die vorgesehene Tour zu gestellen.

 

Paletten sowie Ladehilfsmittel sind grundsätzlich Zug um Zug zu tauschen. Nicht getauschte Paletten sind innerhalb von 20 Tagen an die Ladestelle zurückzuführen. Bei nicht rechtzeitiger Rücklieferung erfolgt die Berechnung der Paletten (je Europalette 14.- €, Euro-H1 80.-€, E1-2-3 - 5.-€ zzgl. MwSt.) und einer Verrechnung mit der Frachtgutschrift. Kundenschutz gilt als vereinbart.

 

Die Verladung ist zu überwachen auf: ordnungsgemäße Stauweise, insbesondere Luftzirkulation, Ladeweise, Ordnungsgemäße, Übernahmetemperatur, stückzahlenmäßige Übernahme (sollte dies nicht möglich sein, ist die Verladung zu stoppen und sind wir unverzüglich zu informieren, Vermerke in den Frachtpapieren werden von uns nicht akzeptiert!) Eine Verplombung des LKW entbindet davon nicht.

 

Bei nicht rechtzeitiger Gestellung erfolgt Ersatzbeschaffung durch uns, zu Ihren Lasten.

 

Bei Nichteinhaltung eines Anliefertermins hat uns der Fahrer unverzüglich telefonisch zu informieren und den Grund der Verspätung mitzuteilen. Ablieferungshindernisse/ Beschädigungen/ Fehlmengen sind uns sofort von der Entladestelle per Telefon oder Fax zu melden. Palettenscheine, Frachtpapiere, quittierte Originalablieferungsbelege sind uns grundsätzlich innerhalb 48 Stunden nach Ladungsübernahme einzusenden, ohne rechtzeitige Einsendung besteht keine Abrechnungsmöglichkeit. Entladung: 1 Tag frei incl. Verzollung; Ausnahme: 2 Tage bei folgenden Ländern: RUS, BG, RO, YU, MK, Baltikum, UA, BY und TR. Bei Standzeiten sind wir sofort zu verständigen. Stehzeiten sind generell auf den Frachtpapieren und auf einer Standzeitbestätigung mit Datum, Uhrzeit, Stempel und rechtsgültiger Unterschrift verbindlich bestätigen zu lassen. Sollte durch den Verlader kein CMR-Frachtbrief ausgestellt werden (int. Verkehr), so ist unverzüglich Weisung aus unserem Hause einzuholen; vor Weisung darf der Transport nicht begonnen werden.

 

Durch Unterschrift und Annahme unseres Transportauftrags bestätigen Sie uns, dass Sie für Teilstrecken die nach dt. Recht dem Mindestlohn (MiLog) unterliegen, diesen Ihren Fahrern nachweislich bezahlen. Sollten Sie Subunternehmer mit der Durchführung der durch Sie übernommenen Transportaufträge einsetzen, sind Sie für die Einhaltung der MiLog Regularien bei diesem verantwortlich. Wetralog hält Sie für etwaige Verstöße haftbar, sofern durch Verstöße gegen das MiLog Nachteile für uns durch Unwissenheit oder Vorsatz entstehen. Weitere Einzelheiten können dem zwischen uns schriftlich vereinbarten Rahmenvertrag detailliert entnommen werden.

 

Ansonsten gelten unsere Transportbedingungen für alle erbrachten, jetzigen und künftigen Leistungen; die Regelungen der ADSp, bzw. grenzüberschreitend der CMR, gelten ansonsten als ausdrücklich vereinbart. Sollten Ihnen die AGB nicht bekannt sein, fordern Sie jene bei uns vor der Beladung an. Mit Annahme dieses Beförderungsauftrages gelten die vorgenannten Bedingungen als einvernehmlich vereinbart.

 

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift. Die Vereinbarungen sind auch ohne Gegenbestätigung bindend. Wenn nicht alle Seiten korrekt übermittelt worden sind, bitten wir um umgehende Nachricht.

 

Stand: März 2016